Der Preis für Übersetzungen richtet sich nach dem Umfang des Textes, seinem Schwierigkeitsgrad und dem Fachgebiet.
Bei Übersetzungen für Behörden und die Justiz richte ich mich nach dem JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz als bundeseinheitlich geltende Gesetzesgrundlage.
Für eine Normzeile berechne ich ab 1,00 EUR pro Normzeile. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Der Normzeilenpreis ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Lesbarkeit des Ursprungstextes. Eine Normseite besteht aus 30 Normzeilen.
Für Dolmetschen liegt der Einstiegpreis bei 50,00 EUR pro angefangene Stunde. Hin- und Rückfahrt zählen als Arbeitszeit.
Eine Geburtsurkunde hat 1.750 Zeichen inkl. Leerzeichen.
1.750 : 55 Zeichen inkl. Leerzeichen = 32 Normzeilen (31,8).
32 Normzeilen x 1,00 EUR pro Normzeile = 32,00 EUR.