Zenona Choderny-Loew

Konditionen

Als Richtlinie für die Honorierung der Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistung dient das JVEG [Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz]. Das Gesetz regelt das Honorar für die Übersetzungen sowie das Stundenhonorar des Dolmetschers. Grundlage für Abrechnung bildet der Zeilensatz für eine Normzeile. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.Bei Übersetzungen sind Textlänge für die Honorarberechnung ausschlaggebend. Bei sehr kurzen Übersetzungen wird eine Mindestpauschale erhoben. Für die Beglaubigung (mit Stempel) einer Übersetzung wird eine extra Gebühr erhoben.Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot aufgrund der mir vorab zugesandten Unterlagen.Dolmetscherleistungen werden nach Stunden- oder Tagessatz berechnet. Auch hier bekommen Sie ein Preisangebot mit allen anfallenden Posten vorab.

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Kein Problem, ich bin jederzeit für Sie da! Kontaktieren Sie mich, ich freue mich auf Ihre Nachricht!

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